Jagdbares Wild
Was tummelt sich in den Revieren?
Jagdbares Wild umfasst alle Wildtiere, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Bejagung freigegeben sind. Diese Wildarten dürfen unter Einhaltung von festgelegten Schonzeiten und Jagdgesetzen gejagt werden, um den Wildbestand zu regulieren, das ökologische Gleichgewicht zu wahren und Wildschäden zu verhindern.
Zu den jagdbaren Wildarten gehören beispielsweise Rehe, Hirsche, Wildschweine und verschiedene Vogelarten. Die genauen Bestimmungen, welche Tiere als jagdbares Wild gelten, ist im Steiermärkischen Jagdgesetz festgelegt. Dort sind auch allfällige Schonzeiten festgeschrieben.